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Zur Realisierung eines Kälteprozesses werden die Eigenschaften eines Stoffes ausgenutzt, bei einem niedrigen Druck- und Temperaturniveau Wärme aufzunehmen und bei einem höheren Druck- und Temperaturniveau, diese aufgenommene Wärme wieder abzugeben.
Während der Wärmeaufnahme, ändert sich der Aggregatzustand des Stoffes von flüssig in gasförmig, diesen Vorgang bezeichnet man als Verdampfung. Bei Wärmeabgabe ändert sich der Aggregatzustand wieder von gasförmig in flüssig, dieser Vorgang wird als Verflüssigung oder auch Kondensation bezeichnet.
Ein Stoff der diese Merkmale aufweist, wird als Kältemittel bezeichnet und ist somit für den Wärmetransport in einer Kälteanlage verantwortlich.
Als Kältemittel kann jeder Stoff verwendet werden, der ein möglichst ausgeprägtes Nassdampfgebiet mit hohem kritischem Druck oberhalb der Betriebsbedingungen und einer niedrigen Erstarrungstemperatur die unterhalb der Betriebsbedingungen liegt, besitzt. Weiterhin sollten die in der Anlage zu erwartenden Drücke,die sich aufgrund der Dampfdruckkurve des Kältemittels ergeben, den technisch beherrschbaren Anforderungen gerecht werden.
Für die Auswahl von Kältemitteln müssen für jeden Anwendungsfall folgende Punkte sorgfältig geprüft werden:
- thermische Eigenschaften
- chemische Eigenschaften
- physikalische Eigenschaften
- physiologische Eigenschaften
- Auswirkungen auf die Umwelt
Gerade im Bereich des Umweltschutzes werden durch weltweite, politische Entscheidungen Anforderungen an Kältemitteln gestellt, die nur von wenigen Kältemitteln erfüllt werden.
Dies betrifft insbesondere alle voll- und teilhalogenierten Fluorchlorkohlen-
wasserstoffe (FCKW / H-FCKW), deren Herstellung oder Verwendung durch das Wiener Übereinkommen von 1985 und das Montrealer Protokoll von 1987 eingeschränkt oder verboten sind.
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